Sperrnotruf-Service für Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises


Hinweis zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion

Beim Verlust des Ausweises mit aktivierter eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) muss der Verlust des Ausweisdokument gemeldet und zusätzlich sollte die Sperrung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) veranlasst werden. Die Verlustmeldung z. B. bei der Polizei beinhaltet NICHT zwingend die Sperrung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion).

Durch die Nutzung des Sperrhotline-Services wird nur die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) deaktiviert. Es liegt keine Verlustmeldung zum jeweiligen Ausweis vor.

Weiter Informationen zur Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion sind hier verlinkt.

Die Rufnummer der Sperrhotline zur Deaktivierung (Online-Ausweisfunktion) ist auf der rechten Seite des Blogs hinterlegt.

Kick-Off-Veranstaltung zur Umsetzung des Serviceangebots der Sperrung der Online-Ausweisfunktion

Am 28. Oktober 2013 fand unter Teilnahme von Klaus Wolter (Leiter der Vergabestelle des Bundesverwaltungsamt (BVA)) die Kick-Off-Veranstaltung zur Umsetzung des Serviceangebots der Sperrung der Online-Ausweisfunktion statt. Dieser Service wird immer dann interessant, wenn ein Nutzer die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des Personalausweises sperren will. Erst durch das Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) kann der Nutzer sicher sein, dass seine Daten nicht durch eine andere Person benutzt, sprich missbraucht, werden. Die Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) kann nötig werden, wenn Nutzer den Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) verlieren bzw. dieser ihnen gestohlen wird.

Umsetzung des Sperrnotrufes der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) durch die Servodata GmbH

Für die Umsetzung des Sperrnotrufes der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) ist die Servodata GmbH verantwortlich. Diese hatte sich in einer europaweiten Ausschreibung des Beschaffungsamtes betreiben. Somit wird die Firma Servodata im Auftrag des Bundesverwaltungsamtes ab dem 01. Januar 2014 die Dienstleistung „Sperrnotruf für die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels“ umsetzen.

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