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eIDAS-Verordnung

Start der eIDAS-Verordnung

eIDAS ist die „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste“, welche das Anbieten von Vertrauensdienste nach der EU-Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt regelt. Weiterhin ersetzt sie die Richtlinie 1999/93/EG. Die eIDAS-Verordnung trat im Juli 2016 in allen EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäische Wirtschaftsraum (EWR) in Kraft.

eIDAS-Verordnung (Stand 25.01.2017)

eIDAS-Verordnung (Stand 25.01.2017)

Download eIDAS-Verordnung als PDF (Stand 25.01.2017)

Unter folgendem Link ist die eIDAS-Verordnung als PDF (Stand 25.01.2017) als Download hinterlegt.

Inhalt der eIDAS-Verordnung

Die Verordnung enthält neu Regelungen bezüglich elektronischer Signaturen sowie zu elektronischen Diensten, wie dem elektronischen Zeitstempel bzw. Siegel. Ebenso sind Regelungen für das Ausstellen von elektronischen Webseiten-Zertifikaten und das Zustellen elektronischer Einschreiben Inhalt der Verordnung. Dabei werden Dienste wie „Elektronische Identifizierung“ und „Elektronische Vertrauensdienste“ in der eIDAS-Verordnung bindend für die EU-Mitgliedsstaaten und den EWR geregelt.

Ziel der eIDAS-Verordnung

Ziel der eIDAS-Verordnung ist es einen vereinheitlichten Rahmen für den europaweiten und grenzüberschreitenden Einsatz von elektronischen Vertrauensdienste sowie Identifizierungsmitteln zu schaffen.

eIDAS-Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht

Bei der eIDAS-Verordnung handelt es sich um eine EU-Verordnung. Dadurch wird sie unmittelbar geltendes Recht im besagten Geltungsbereich.

BSI hat eIDAS-Verordnung mitgestaltet

Bei der Entstehung der eIDAS-Verordnung hat das BSI entscheidend mitgewirkt. Hierzu hat das BSI in den relevanten Gremien der Europäischen Union seine Kenntnis eingebracht.