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Personalausweis als Signaturkarte

Ausweis als Signaturkarte

Mit Hilfe sogenannter Signaturkarten ist es möglich, handschriftliche Unterschriften durch Elektronische Unterschrift zu ersetzen. Dabei besitzen die Elektronische Unterschrift, die mit einer Signaturkarte erzeugt wurde, die gleiche Rechtsverbindlichkeit wie eine handschriftliche Unterschrift. Mit Hilfe einer elektronischen Unterschrift können z. B.

  • elektronische Dokument eindeutig signiert und
  • eine eindeutige Indentitätsfeststellung einer Person (die z. B. ein Dokument versand hat) realisiert werden.

Um eine Elektronische Unterschrift zu erzeugen, ist ein Signaturzertifikat nötig. Dieses Signaturzertifikat muss auf eine entsprechende Signaturkarte geladen werden. Diese Signaturkarten sind meist Plastikarte im gängigen und weitverbreiteten ID1-Scheckkartenformat (Abmaße: 85,725 mm × 53,975 mm), wie z. B. Telefonkarten, der EU-Führerschein, EC-Karten und ähnliche Karten. Zusätzlich zu der Signaturkarte mit dem entsprechenden Zertifikat, ist die jeweilige Hardware (Kartenlesegeräte) und Software nötig.

Personalausweis + Signaturzertifikat = Unterschriftsfunktion (eSigns-Funktion)

Unterschirftsfunktion (eSigns-Funktion)

Die Unterschriftsfunktion, welche auch als eSigns-Funktion bezeichnet wird, kann von einem Nutzer verwendet werden um digitale Dokumente rechtsverbindlich zu signieren. Allerdings muss der Nutzer vorab ein Zertifikat, ein sogenanntes Signaturzertifikat, auf seinen Personalausweis aufbringen. Somit ist der Personalausweis für die Nutzung der einer elektronischen Unterschrift vorbereitet. Entsprechende Signaturzertifikate werden von Signaturzertifikat-Anbieter kostenpflichtig angeboten.

Signaturzertifikat und Signaturkarte

Signaturzertifikat und Signaturkarte (sowie meist auch die nötige Hard- und Software) können bei entsprechenden Anbietern kostenpflichtig erworben werden. Mit der Einführung des Personalausweises (nPA) wurde eine alternative Möglichkeit geschaffen, ein Signaturzertifikat zu verwenden. Um mit diesem eine elektronischen Signatur zu erzeugen, da auf den Personalausweis ein entsprechendes Signaturzertifikat aufgebracht werden kann, unabhängig von welchen Signaturzertifikatanbieter des Signaturzertifikat stammt.

Aufbringen des Signaturzertifikates auf den elektronischen Personalausweis

Der elektronische Personalausweis ist für das Aufspielen eines Signaturzertifikates vorbereitet.

Nach erfolgreichen Aufspielen des Signaturzertifikates zur Erzeugung einer QES kann der elektronische Personalausweis (nPA) direkt als Signaturkarten eingesetzt werden, eine zusätzliche Signaturkarte zur Erzeugung einer elektronischen Signatur ist damit nicht mehr nötig. Der elektr. Personalausweis (nPA) fungiert somit als Signaturkarte, zur Erzeugung einer Qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Diese Funktion des Personalausweises wird auch als Unterschriftsfunktion bzw. eSigns-Funktion bezeichnet.