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Unterschriftsfunktion (QES)

Die Unterschriftsfunktion ist eine der drei elektronischen Funktionen des Personalausweises. Diese sind die 

  • Biomeitriefunktion,
  • Online-Ausweisfunktion (auch als eID-Funktion bezeichnet) und
  • Unterschriftsfunktion.

Unterschriftsfunktion des Personalausweises

Die Unterschriftsfunktion ist eine der verschiedenen digitalen Funktionen des elektronischen Personalausweises. Neben der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) und der Biometrie-Funktion bietet der Personalausweis weiterhin die Möglichkeit, eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu generieren und zu verwenden. Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) ermöglichen es digitale Dokumente rechtsverbindlich zu signieren bzw. zu verschlüsseln, wie z. B. E-Mails oder PDF-Dateien. Zur Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) wird ein entsprechendes Signaturzertifikat benötigt. Die Nutzung der Unterschriftsfunktion ist optional.

Unterschiedliche Bezeichnungen für die Unterschriftsfunktion des Personalausweises

Die Unterschriftsfunktion wird auch als

  • eSigns-Funktion bzw.
  • Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES)

bezeichnet.

Die Unterschriftsfunktion unterscheidet sich deutlich gegenüber der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion), in Bezug auf Technik und Einsatzmöglichkeiten.

Signaturzertifikat zur Nutzung der Unterschriftsfunktion des Personalausweises nötig

Der Personalausweis ist für die optionale Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) vorbereitet. Er bietet die Möglichkeit ein Signaturzertifikat nachzuladen. Ein entsprechendes Signaturzertifikat muss vom Ausweisbesitzer selber kostenpflichtig erworben und auf den Personalausweis geladen werden.

Erzeugen einer qualifizierenten elektronischen Signatur (QES) per Signaturzertifikat mit dem Personalausweises

Unterschirftsfunktion (eSigns-Funktion)

Die Unterschriftsfunktion, welche auch als eSigns-Funktion bezeichnet wird, kann von einem Nutzer verwendet werden um digitale Dokumente rechtsverbindlich zu signieren. Allerdings muss der Nutzer vorab ein Zertifikat, ein sogenanntes Signaturzertifikat, auf seinen Personalausweis aufbringen. Somit ist der Personalausweis für die Nutzung der einer elektronischen Unterschrift vorbereitet. Entsprechende Signaturzertifikate werden von Signaturzertifikat-Anbieter kostenpflichtig angeboten.

Kartenlesegerät zur Nutzung der Unterschriftfunktion des Personalausweises

Weiterhin benötigt ein Nutzer der die Unterschriftsfunktion per Signaturzertifikat verwenden möchte ein einsprechendes Kartenlesegerät. Speziell für die Nutzung der Unterschriftsfunktion ist ein kontaktloses Komfort-Kartenlesegerät nötig, welches den Personalausweis per RFID auslesen kann.