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Gegenseitige Authentifizierung per eID-Funktion

Gegenseitige Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion

Bei der Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des elektronischen Personalausweises findet im Rahmen des gegenseitigen Identitätsnachweises eine gegenseitige Authentifizierung statt. Ausweisinhaber sowie Diensteanbieter authentisieren und authentifizieren sich jeweils gegenseitig.

Diensteanbieter authentisiert sich beim Personalausweisinhaber

Das bedeutet, dass sich im ersten Schritt der Diensteanbieter beim Personalausweisinhaber authentisiert (Schritt 1.1) und daraufhin der Personalausweisinhaber den Diensteanbieter authentifiziert (Schritt 1.2), wodurch der Diensteanbieter sich gegenüber dem Ausweisinhaber ausgewiesen hat.

eID-Funktion Diensteanbieter authentisiert sich beim Nutzer

eID-Funktion Diensteanbieter authentisiert sich beim Nutzer

Ausweisinhaber authentisiert sich beim Diensteanbieter

Im zweiten Schritt authentisiert sich der Ausweisinhaber beim Diensteanbieter (Schritt 2.1), der den Ausweisinhaber anschließend authentifiziert (Schritt 2.2), wodurch der Ausweisinhaber sich gegenüber dem Diensteanbieter ausgewiesen hat (siehe Abbildung 4).

eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)  schematische Darstellung der gegenseitigen Authentifizierung

eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) schematische Darstellung der gegenseitigen Authentifizierung

Schematische Darstellung der gegenseitigen Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)

Der gesamte Prozess der gegenseitigen Authentifizierung lässt sich folgend schematisch darstellen.

eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) schematische Darstellung der gegenseitigen Authentifizierung

eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) schematische Darstellung der gegenseitigen Authentifizierung