Ausweis weg – Was tuen? Sperrnotruf kontaktieren
Falls ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion verloren wurde, sollte der Verlust umgehend gemeldet und zusätzlich die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) deaktiviert werden. Mit der Online-Ausweisfunktion können rechtsverbindliche Geschäfte getätigt werden. Die Verlustmeldung des Personalausweises beinhaltet NICHT zwingend die Sperrung der Online-Ausweisfunktion.
Bei Verlust des elektronischen Personalausweises mit aktivierter Online-Ausweisfunktion bitte immer die Sperrhotline kontaktieren. Die Rufnummer der Sperrhotline ist auf der rechten Seite der Webseite zu finden.
Checkliste zur Sperrung der eID-Funktion (Online-Ausweisfuntkion)
Anbei ist eine Checkliste zur Sperrung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) als PDF zum Download hinterlegt.
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
Ausweis weg? Was tuen?
Personalausweis weg – Online-Ausweisfunktion deaktivieren
Folgende Checkliste dient als grobe Orientierung zur Sperrung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) bei Verlust des elektronischen Personalausweises.
1. Liegt dem Ausweisinhaber das sogenannte Sperrkennwort vor?
mögliche Antworten: ja oder nein
- wenn ja, kann die Sperr-Hotline zur Sperrung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) genutzt werden, weiteres Vorgehen siehe unter Punkt 2
- wenn nein, kann die Sperr-Hotline nicht zur Sperrung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) genutzt werden, weiteres Vorgehen siehe unter Punkt 3
2. wenn das Sperrkennwort vorliegt, die Sperr-Hotline kontaktieren und die Sperrmeldung abgeben unter der Angabe von:
- Name,
- Vorname,
- Geburtsdatum und
- Sperrkennwort
3. Wenn das Sperrkennwort nicht vorliegt, ist ein persönliches Erscheinen bei der Ausweisbehörde inklusive einer Identitätsfeststellung aus Sicherheitsgründen nötig.