Die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des neuen Personalausweises (nPA)
Der neue Personalausweis (nPA) bietet die Möglichkeit die sogenannte eID-Funktion zu nutzen. Diese ist optional durch den Ausweisinhaber aktivierbar und dient dem sicheren Identitätsnachweis per Internet. Die eID-Funktion wird von Diensteanbieter in ihre Web-Angebote (Dienste) integriert und kann dann je nach Bedarf von Ausweisinhabern genutzt werden, so dass z. B. Behördengänge, bei welchen eine sichere Identitätsfeststellung per Sichtprüfung eines Ausweisdokumentes wie z. B. dem Personalausweis oder Reisepass realisiert wird, nicht mehr nötig sind, da sie über das Internet sicher umgesetzt werden können.
Die
eID-Funktion wird auch als Online-Ausweisfunktion, elektronischer Identitätsnachweis, Internetausweis oder Online-Ausweis des neuen Personalausweises (
nPA) bezeichnet. Die Nutzung der
eID-Funktion durch einen Ausweisinhaber kann plakativ mit dem Satz: "Das bin ich" zusammengefasst werden.
Nutzer (User) werden im Zusammenhang mit der
eID-Funktion auch als Personalausweisinhaber, Ausweisinhaber, Bürger, Kunden o. ä. bezeichnet.
Unter
Diensteanbietern werden Personen oder Organisationen aus den Bereichen E-Business bzw. E-Government verstanden, die einen oder mehrere Dienste online anbieten, wie z. B. einen Onlineshop, ein Bürgerportal o. ä. in dem sie die
eID-Funktion des neuen Personalausweises (
nPA)
integriert haben.
Einsatzzweck der eID-Funktion
Die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des neuen Personalausweises (nPA) kann in der Online-Welt zum Identitätsnachweis so genutzt werden, wie es mit dem Personalausweis per Sichtprüfung in der Offline-Welt möglich ist. Sie dient als sicheres Identitätsfeststellungsverfahren, ähnlich dem Post-Ident-Verfahren, ohne das eine räumliche Nähe von der sich ausweisenden Partei und der prüfenden Partei nötig ist. Dadurch wird die gegenseitige Authentisierung der beiden Kommunikationsparteien (Ausweisinhaber und Diensteanbieter) ermöglicht.
Voraussetzung zur Nutzung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des neuen Personalausweises (nPA)
Voraussetzung zur Nutzung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des neuen Personalausweises (nPA) aus Sicht des Nutzers
Für die Nutzung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des neuen Personalausweises (nPA) benötigt ein Nutzer:
- einen Web-Browser (z. B. auf einem Rechner),
- eine Internetverbindung,
- die nötige Software, die sogenannte AusweisApp (ehemals Bürgerclient),
- die nötige Hardware, ein Kartenlesegerät und
- einen neuen Personalausweis (nPA) mit der aktivierten eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion).
Voraussetzung zur Integration der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des neuen Personalausweises (nPA) in den eigenen Online-Dienst (wie z. B. einem Onlineshop) aus Sicht des Diensteanbieters
Um als Diensteanbieter seinen Nutzern die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des neuen Personalausweises (nPA) anbieten zu können, benötigt der Diensteanbieter folgendes:
- ein bzw. mehrere Dienste die Online für Nutzer bereitgestellt werden (z. B. Onlineshop),
- eine nach technischen Vorgaben einwandfrei funktionierende und den Sicherheitsvorschriften (Datenschutz u. Datensicherheit) entsprechende Infrastruktur,
- ein Berechtigungszertifkat (bzw. mehrere Berechtigungszertifikate),
- einen eID-Server oder die Nutzung eines eID-Services sowie
- die Integration der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des neuen Personalausweises in das eigene Web-Angebot (bzw. allgemeiner, in den eigenen Dienst).
Für die Integration der eID-Funktion des neuen Personalausweises (nPA) sind die gesetzlichen Vorschriften des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) zu beachten und erfüllen.
Welche Daten werden bei der Nutzung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des neuen Personalausweises (nPA) übertragen?
Im Rahmen der eID-Funktion werden laut dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz − PauswG) §18 Abschnitt 3 folgende Daten übertragen:
- Dienste- und kartenspezifisches Sperrmerkmal
- Ergebnis der Gültigkeitsprüfung des Ausweises
Diese Daten dienen dazu, festzustellen, ob ein neuer Personalausweis (nPA) gesperrt oder abgelaufen ist.
Die folgenden personenbezogenen Daten
- Familienname(n),
- Vorname,
- Doktorgrad,
- Tag der Geburt,
- Ort der Geburt,
- Anschrift,
- Dokumentenart,
- dienst- und kartenspezifisches Kennzeichen (für die "Pseudonyme Kennung"),
- Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland,
- Angaben, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten ist (die sogenannte Altersverifikation),
- Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht (die sogenannte Wohnortverifikation) und
- Ordens- oder Künstlername
können per eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des neuen Personalausweises (nPA) theoretisch übertragen werden, wenn der Diensteanbieter die entsprechende Berechtigung hat (welche im Berechtigungszertifikat hinterlegt sein muss), die jeweiligen personenbezogenen Daten auszulesen.