E-Identifikation vom EU-Rat abgesegnet (eIDAS)


E-Identifikation vom EU-Rat abgesegnet (eIDAS)

Durch den Rat der EU wurde ein Verordnungsentwurf zum Thema elektronische Identifizierung sowie Vertrauensdienste für den Binnenmarkt angenommen. Mit Inkrafttreten der Verordnung hat die aktuell gültige Signatur-Richtlinie keine Geltung mehr. Hierzu hat der Ministerrat am Mittwoch (23.07.2014) bezüglich elektronischer Identifizierung (eID) sowie darauf aufbauender Vertrauensdienste den Verordnungsentwurf bestätigt.

Entwurf der Verordnung eIDAS für elektronische Identifizierung sowie Vertrauensdienste für den Binnenmarkt

Entwurf der Verordnung eIDAS für elektronische Identifizierung sowie Vertrauensdienste für den Binnenmarkt

Anvisiertes Ziel – Länderübergreifen Interoperabilität der eID-Technologie

Per eID-Systemen sollen Bürger, Unternehmen und Behörden leichter Dokumente elektronisch zu unterzeichnen. Weiterhin ist zur Steigerung der länderübergreifenden Interoperabilität geplant, das Länder die eID-Systemen anderer Länder anerkennen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Speziell wurde die Verwendung von pseudonymen Kennungen fest definiert.

Download des Verordnungsentwurf

Unter folgendem Link ist der Verordnungsentwurf hinterlegt.

Länderübergreifen Interoperabilität der eID-Technologie per Zertifizierungsverfahren

Es ist geplant, das EU-Mitgliedsstaaten ihrer eID-Systeme bei der EU zu einer Art Zertifizierungsstelle anmelden können. Nach positiver Rückmeldung bei einer möglichen Zertifizierung, ist dann ein solches zertifiziertes eID-System hinreichend qualifiziert, um für die vertrauenswürdige Kommunikationen länderübergreifend in der EU genutzt zu werden.

Die Verordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Die nötigen Umsetzungsvorgaben werden im Jahr 2015 erstellt. Es ist damit zu rechnen, dass die in der Verordnung definierten Vorgaben, ca. ab dem Jahr 2018 ihrer Wirkung entfalten.

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