eID-Funktion nach eIDAS notifiziert
Seit dem 26. September 2017 ist die Notifizierung der eID-Funktion des elektronischen Personalausweises erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund dieser erfolgreichen Notifizierung nach der eIDAS-Verordnung ist die eID-Funktion europaweit und grenzüberschreitend für elektronische Identifizierungsprozesse und digitale Verwaltungsverfahren nutzbar.
Weitere Informationen zur Notifizierung der eID-Funktion nach eIDAS sind unter folgendem Link zu finden.
» Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Notifizierung nach eIDAS