Änderung des Gesetzes zur Förderung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) tritt ab heute in Kraft


Seit dem Wochenende wird bei Ausgabe des Personalausweises die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) aktiviert und steht damit direkt zur Nutzung bereit. Hintergrund ist das heutige Inkrafttreten des „Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)“. Mit dem PAuswG sollen mögliche Nutzungshürden zukünftig minimiert bzw. ausgeräumt und so die Verbreitung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) gefördert werden. Hierzu gehört beispielsweise die bei der Ausgabe des Personalausweises aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion).

Personalausweisgesetz (PAuswG)

Personalausweisgesetz (PAuswG)

Drei Änderungen bezüglich der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) von praktischer Bedeutung

Grundlegend sind drei Neuerung bezüglich der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) von praktischer Bedeutung. Diese sind

  • das Auslesen der personenbezogenen Daten per Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) aus dem elektronischen Personalausweis OHNE Pin-Eingabe,
  • die Spezifizierung des Personalausweis-Gesetzes für die eIDAS-Verordnung und
  • die Möglichkeit, den Identitätsfeststellungprozess an einen exteren Dienstleister auszulagern.

Auslesen der personenbezogenen Daten OHNE Eingabe der Online-Ausweisfunktion

Falls im Falle des Einsatzes der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) der Ausweisinhaber anwesend ist, können die entsprechenden Daten aus dem Personalausweis auch ohne die Eingabe der Pin ausgelesen werden. Diese Nutzungserleichterung soll beim Einsatz der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) eine Zeitersparnis bringen und dadurch die praktische Verwendung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion), zum Beispiel an einer Hotellobby, an einem Bankschalter oder an einem POS, deutlich erleichtern.

Änderung des Personalausweis-Gesetzes bezüglich der eIDAS-Verordnung

Durch die im PAuswG verankerten Anpassungen ist es allen Staaten der Europäischen Union möglich, eine online-basierten Identitätsfeststellung per Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des deutschen elektronischen Personalausweises durchzuführen, sofern sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen und sich entsprechend zertifizieren lassen haben.

Auslagerung des Identitätsfeststellungsprozesses

Eine weitere Anpassung ist die Möglichkeit, den Vorgang der
Identitätsfeststellung bzw. Identitätsprüfung an einen externen Dienstleister auszulagern. Durch diese Gesetzesanpassung ist es nun möglich, dass entsprechende Anbieter, die über ein Berechtigungszertifikat für den Einsatz der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) verfügen, das Auslesen der personenbezogenen Daten als Dienstleistung übernehmen.

eID als Cloud-Lösung – eID as a Service

Die letzte Neuerung ist vor Allem für den Onlinehandel sehr nützlich, da nun Online-Banken, Online-Plattformen, Online-Shops und Ähnliches nun nicht mehr zwingend über ein eigenes Berechtigungszertifikat verfügen müssen. Durch diese Änderung besteht die Möglichkeit, dass sich ein neues Geschäftsmodell entwickeln und etablieren kann. Bei diesem könnten zertifizierte ID-Provider die Attribute (personenbezogene Daten) als eID-aaS (eID as a Service) im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung ihren Kunden bereitstellen.

Begriffserläuterung:
Die Begriffe Online-Ausweisfunktion und eID-Funktion bezeichnen den gleichen Mechanismus des elektronischen Personalausweises.

Aktuelle Version des Personalausweisgesetz (PAuswG) Stand: 18.07.2017

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