Gesetz zur Förderung des elektronischen Personalausweises im Bundesrat bestätigt
Dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Personalausweises hat der Bundesrat vorigen Freitag (02.06-2017) zugestimmt.
Ziel des Gesetzes ist es, die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zu stärken. Dies soll durch die Minimierung von Einstiegshürden für Nutzer und Unternehmen geschehen. So müssen Nutzer zukünftig die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) explizit aktivieren. Für Unternehmen wurde die Beantragung einer notwendigen, Berechtigung deutlich erleichtert. Diese ist notwendig um die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) in das eigene Angebot zu integrieren.
Gesetz zur Förderung des elektronischen Personalausweises wird vom Bundespräsidenten unterschrieben
Der Bundesrat teilte mit, dass das Gesetz folgend der Bundesregierung sowie dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt wird.
Automatisierter Lichtbildabgleich erst ab 2018 möglich
Das Gesetzt würde damit in Kraft treten. Ausgenommen ist der automatisierte Lichtbildabgleich. Dieser wird erst ab 15.05.2018 in Kraft treten.
Anmerkung: Die Online-Ausweisfunktion wird auch als eID-Funktion bezeichnet.