Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)für Deutsche im Ausland nicht nutzbar
Deutsche die im Ausland leben, können die Online-Ausweisfunktion / eID-Funktion mit der Ausweisapp 2 und einem entsprechenden Kartenleser nicht im ganzen Umfang verwenden, da ihre Anschrift nicht hinreichend auslesbar ist.
Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)für Deutsche im Ausland nicht nutzbar
In den besagten Fällen wird die Angabe „keine Hauptwohnung in Deutschland“ an den jeweiligen eID-Service-Anbieter übersendet, der die Angaben aus dem elektronischen Dokument nutzen möchte. Dabei wird die Meldeadresse zur weiteren Nutzung in strukturierter Form erwartet, was allerdings in diesen Fällen nicht geschieht.
Bedeutung von Meldedaten
Meldedaten in strukturierter Form sind immer dann besonders wichtig, wenn eine Forderung rechtsverbindlich übermittelt werden soll, wie z. B. in einem Streitfall.
Nachbesserung bei der eID-Funktion zwingend nötig
Speziell für diese User-Gruppe muss nachgebessert werden, da sonst besagte Nutzergruppe, die für sie besonders reizvollen und sinnvollen Vorteile der neuen eID-Funktion nicht nutzen können.