eIDEE – Wettbewerb für den digitalen Handschlag
Aktuell verfügen nur ca. 30 Prozent der ausgegeben Personalausweise über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion), durch die sich Nutzer sicher, einfach und datensparsam in der digitalen Welt ausweisen können. Diesen Zustand wird längerfristig das neue E-Government-Gesetz verändern. Durch helfen Gesetze nur begrenzt. Generell sind interessante und Mehrwert liefernde Endnutzeranwendungen besser geeignet, um die Nachfrage einer Software-Applikation zu steigern.
Pseudonym-Funktion (rID) des elektronischen Personalausweieses
Vor diesem Hintergrund betreibt die Bundesdruckerei GmbH aus Berlin einen Ideen-Wettbewerb für Personalausweis-Anwendungen unter der URL: https://www.digitaler-handschlag.de/. Teil dieses Wettbewerbes ist die Vergabe eines Publikumspreises. Die Publikumsabstimmung findet unter Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) bzw. per E-Mail statt und endet am 27. Oktober. Bei der Nutzung der Online-Ausweisfunktion kommt deren Teilfunktion, die Pseudonym-Funktion, zum Einsatz. Mit deren Hilfe datensparsam und unter Nutzung eines Pseudonym die Abstimmung durch den Nutzer stattfindet. Von der ausschließlichen Umsetzung der Abstimmung per Pseudonym-Funktion wurde abgesehen, da diese aktuell nur, wie bereits erwähnt, bei ca. 30 Prozent Aktivierungsgrad liegt.