Aktueller Stand zur eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)


Am 1. November 2010 wurde der elektronische Personalausweis mit den verschiedenen elektronischen Funktionen eingeführt. Eine dieser elektronischen Funktionen ist die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion), mit deren Hilfe sich Inhaber des Ausweisdokumentes im digitalen Raum ausweisen können. Über sieben Jahre nach der Einführung dieser Funktion sind die Nutzungszahlen der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) noch ausbaufähig. Vor diesem Hintergrund stellen sich verschiedene Fragen bezüglich der Akzeptanzsteigerung des elektronischen Ausweisdokumentes und dem darauf basierendem Ausbau der Nutzungszahlen, wie zum Beispiel

  • Wie ist der aktuelle Stand der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) in Zahlen?
  • Welche gesetzlichen Maßnahmen wurden ergriffen, um die Nutzung der eID-Funktion langfristig zu fördern?
  • Welche neue Anwendungen bzw. Nutzungsmöglichkeiten gibt es für die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)?

Aktuelle Zahlen zur eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

Laut geschätzten Zahlen lag bei ca. 50 Millionen ausgegebenen elektronischen Ausweisdokumenten die Anzahl der Personalausweise mit aktivierter eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) bei ca. 18,5 Millionen. Aktuell kann davon ausgegangen werden, dass die gesetzlichen Maßnahmen und neuen Anwendungen die Ausbreitung der eID-Funktion fördern, sodass Schätzungen davon ausgehen, das 2020 ca. 46 Millionen Personalausweise mit aktivierter eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) existieren.

Gesetzliche Maßnahmen zur Förderung zur eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

Als gesetzliche Aktivitäten zur Förderung der eID-Funktion können die Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises und die Modifizierung des Personalausweisgesetzes betrachtet werden. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurde beschlossen, dass die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) bei der Ausgabe des elektronischen Personalausweises an den Nutzer immer aktiviert ist. Weiterhin wurde das Beantragen von Berechtigungszertifikaten für Diensteanbieter, welche die eID-Funktion einbinden möchten, deutlich erleichtert.

Neue Anwendung: Vor-Ort-Auslesen der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

Neben den besagten gesetzlichen Maßnahmen wurde eine neue Nutzungsmöglichkeit der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) geschaffen, das „Vor-Ort-Auslesen“ (Vor-Ort-eID-Auslesen bzw. Vor-Ort-eID). Durch diese sichere und schnelle Umsetzung einer Identitätsfeststellung bzw. eines Identitätsnachweises wird es Anbietern möglich, die Vorteile der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) zu nutzen. Damit können diese eine medienbruchfreie und sichere Abwicklung von online-basierten Prozessabläufen zur Verfügung stellen, ohne dass die Anbieter über ein eigenes Berechtigungszertifikat verfügen. Das Bereitstellen eines Dienstes ohne eigenes Berechtigungszertifikat erspart dem Anbieter die Beantragung der Berechtigung sowie das Vorhalten der nötigen eID-Infrastruktur, um das Berechtigungszertifikat in den eigenen Dienst einzubinden.

Die neue Anwendungsmöglichkeit des Vor-Ort-Auslesens der eID-Funktion wird auch als Vor-Ort-Nutzen der eID-Funktion, Vor-Ort-Identitätsnachweis bzw. Vor-Ort-Identitätsfeststellung per eID bezeichnet.

Sicherheit beim Vor-Ort-Auslesen der eID-Funktion

Mit der Anwendungsmöglichkeit Vor-Ort-Auslesen per eID-Funktion können personenbezogene Daten aus dem Personalausweis in ein entsprechendes Online-Anwendungsformular übernommen werden, ohne dass der Personalausweisinhaber die eID-Funktion aktiviert haben  bzw. er seine sechsstellige eID-PIN kennen muss. Dadurch können Ämtern und Behörden die entsprechenden Daten aus dem Personalausweis schnell und sicher für die jeweiligen Fachverfahren verwenden, ohne dass sie über ein eigenes Berechtigungszertifikat verfügen bzw. die eID-Funktion des Nutzers aktiviert ist.

Sicheres Vor-Ort-Auslesen per eID-Funktion bzw. Vor-Ort-Identitätsnachweis per eID

Beim Vor-Ort-Auslesen per eID könnte eine Person den Personalausweis einer anderen Person vorzeigen. Dadurch könnten Daten aus dem nicht zu der Person gehörenden Personalausweis in einen Prozess eingespeist werden, wodurch die Daten in die jeweilige Anwendung geraten würden.

Damit stellt sich die Frage – Wie wird beim Vor-Ort-Auslesen per eID-Funktion sichergestellt, dass die personenbezogenen Daten der richtigen Person ausgelesen werden?

Beim Auslesen der Daten per Vor-Ort-Auslesen mit der eID-Funktion wird durch einen vorgelagerten Lichtbildabgleich durch einen Sachbearbeiters sichergestellt, dass der Personalausweis zu der jeweiligen Person gehört und damit die zu ihm gehörigen Daten ausgelesen und nachfolgend genutzt werden. Nach einem erfolgreichen Lichtbildabgleich durch den Sachbearbeiter kann das Auslesen der Daten freigegeben werden, indem die auf dem Personalausweis aufgedruckte CAN durch den Sachbearbeiter genutzt wird.

Neue Anwendung: Mobile Nutzung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) per AusweisApp mobil

AusweisApp mobil auf einem Android-Smartphone geöffnet zur mobilen Verwendung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

AusweisApp mobil auf einem Android-Smartphone geöffnet zur mobilen Verwendung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

Die Möglichkeit, die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) per mobiler AusweisApp über ein NFC-fähiges Android-Smartphone bzw. Android-Tablet zu nutzen, hat die Zahlen der Downloads der App deutlich gesteigert. Seit Ende des vorherigen Jahres können verschiedene NFC-fähige Android-Smartphones bzw. Android-Tablets mit Hilfe der mobilen AusweisApp Daten aus dem Personalausweis auslesen. Somit kann die mobile Nutzung per AusweisApp als adäquat zum stationären Auslesen des Personalausweises per an einen stationären Rechner angeschlossenen Kartenleser betrachtet werden.

Quelle: http://www.kommune21.de

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