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Online-Ausweisfunktion bzw. eID-Funktion

Die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des Personalausweises

Die eID-Funktion wird auch als Online-Ausweisfunktion elektronischer Identitätsnachweis, Online-Ausweis bzw. Internetausweis bezeichnet.

Was ist die Online-Ausweisfunktion?

Die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) kann von Dienstanbietern (Betreibern eines Webshops, eines Portals, Verkaufsautomaten u. ä.) in die eigene Anwendung bzw. Applikation eingebunden werden. Im Rahmen des Nutzungsprozesses verwenden Anwender (Ausweisinhaber) ihren Personalausweis, um aus diesem für die Anwendung relevante Daten auszulesen. Das Auslesen der Daten aus dem Personalausweis kann der Nutzer aktiv steuern. Dies geschieht durch eine Freigabe des Ausleseprozesses per entsprechender eID-PIN.

Für was ist die Online-Ausweisfunktion zu gebrauchen?

Mit der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) ist ein sicherer und eindeutiger Identitätsnachweis über das Internet, Offline und mobil möglich. Im Gegenzug erhalten sie Informationen über den jeweiligen Diensteanbieter (z. B. Onlineshopbetreiber, Automatenbetreiber o. ä.). Damit ist ein gegenseitiger Identitätsnachweis möglich, wodurch Prozesse wie das Anlegen eines Online-Bankingkontos, die Zahlung auf Rechnung, das Anmelden bei einer Webseite u. ä. erst möglich bzw. erleichtert werden. Ebenso sind mit der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Authentifizierungsprozesse (z. B. Webseiten-Login, Zugangskontrollen u. ä.) sicher und effizient zu realisieren. Ebenso wird die Fehlerquote minimiert und die Prozesse werden durch den Einsatz der eID-Funktion beschleunigt, wie z. B. Adress- oder Bonitätsprüfung bei Bestellung in einem Onlineshop.

!!! Wichtig: Die Online-Ausweisfunktion / eID-Funktion ist auf freiwilliger Basis aktivierbar.

Online-Ausweisfunktion nur mit Erlaubnis nutzbar

Dienstanbieter aus dem Bereich E-Government bzw. E-Business die die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) in die eigene Anwendung integrieren möchten, benötigen dafür ein Berechtigungszertifikat. Die Verantwortung für die Vergabe von Berechtigungszertifikaten liegt bei der dafür zuständigen staatlichen Institution, der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB).