eID-Karte (elektronischer Identitätsnachweis)
Die eID-Karte enthält eine Online-Ausweisfunktion, mit der sich Inhaber sicher und zuverlässig digital identifizieren und Behördengänge oder geschäftliche Prozesse online erledigen können.

Dank der EU-weiten Anerkennung nach der eIDAS-Verordnung kann die deutsche eID auch von EU- und EWR-Bürgern genutzt werden, selbst wenn ihr Heimatland kein eigenes notifiziertes eID-System hat. Sie setzt damit europaweit Maßstäbe für digitale Identität.
Wichtige Fakten zur eID-Karte
- Antrag möglich für EU- und EWR-Bürger ab 16 Jahren
- Ausschließlich für digitale Identifikation, kein Reisedokument
- Gültigkeit: 10 Jahre
- Gebühr: 37,00 € (Stand 2025)
- Verlängerung nicht möglich, Neuantrag vor Ablauf nur bei berechtigtem Interesse
eID-Karte Antragstellung
- Mit Wohnsitz in Deutschland: beim Bürgeramt am Wohnort
- Ohne Wohnsitz in Deutschland: bei ausgewählten deutschen Auslandsvertretungen
Erforderlich ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis des Heimatlandes. Die Adresse wird auf dem Chip gespeichert; ggf. ist ein zusätzlicher Wohnsitznachweis nötig.
eID-Karte PIN-Brief
Nach Antragstellung erhalten Sie einen PIN-Brief mit:
- einer einmaligen fünfstelligen PIN
- einer zehnstelligen PUK zur Entsperrung
Der Brief ist vertraulich und sicher aufzubewahren.
Sichtbare Angaben auf der eID-Karte
Vorderseite der eID-Karte:
Name, Geburtsdatum, Dokumentnummer, Gültigkeitsdatum, Online-ID-Logo, CAN

Rückseite der eID-Karte:
Geburtsort, ausstellende Behörde






