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eID-Karte (german eID-Card)

eID-Karte (elektronischer Identitätsnachweis)

Die eID-Karte enthält eine Online-Ausweisfunktion, mit der sich Inhaber sicher und zuverlässig digital identifizieren und Behördengänge oder geschäftliche Prozesse online erledigen können.

eID-Karte (german eID-Crad)
eID-Karte (german eID-Crad)

Dank der EU-weiten Anerkennung nach der eIDAS-Verordnung kann die deutsche eID auch von EU- und EWR-Bürgern genutzt werden, selbst wenn ihr Heimatland kein eigenes notifiziertes eID-System hat. Sie setzt damit europaweit Maßstäbe für digitale Identität.


Wichtige Fakten zur eID-Karte

  • Antrag möglich für EU- und EWR-Bürger ab 16 Jahren
  • Ausschließlich für digitale Identifikation, kein Reisedokument
  • Gültigkeit: 10 Jahre
  • Gebühr: 37,00 € (Stand 2025)
  • Verlängerung nicht möglich, Neuantrag vor Ablauf nur bei berechtigtem Interesse

eID-Karte Antragstellung

  • Mit Wohnsitz in Deutschland: beim Bürgeramt am Wohnort
  • Ohne Wohnsitz in Deutschland: bei ausgewählten deutschen Auslandsvertretungen

Erforderlich ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis des Heimatlandes. Die Adresse wird auf dem Chip gespeichert; ggf. ist ein zusätzlicher Wohnsitznachweis nötig.


eID-Karte PIN-Brief

Nach Antragstellung erhalten Sie einen PIN-Brief mit:

  • einer einmaligen fünfstelligen PIN
  • einer zehnstelligen PUK zur Entsperrung

Der Brief ist vertraulich und sicher aufzubewahren.


Sichtbare Angaben auf der eID-Karte

Vorderseite der eID-Karte:
Name, Geburtsdatum, Dokumentnummer, Gültigkeitsdatum, Online-ID-Logo, CAN

eID-Karte (german eID Card) front
eID-Karte (german eID Card) front

Rückseite der eID-Karte:
Geburtsort, ausstellende Behörde

eID-Karte (german eID Card) back
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